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Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

     
Chefarzt
Dr. Joachim Dedden
Telefon (Sekr.):
0441 / 9615 - 657
  Pflegedienstleitung
Holger Bruns
Telefon: 0441 / 9615 - 677
E-Mail


Seit März 2000 gibt es im Krankenhaus einen selbständigen Funktionsbereich Forensik. Im August 2003 wurde der Funktionsbereich fachlich verselbstständigt und in die "Abteilung Forensik des NLKH Wehnen" überführt. Diese Abteilung heißt jetzt "Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie".

Stationen

Auf fünf Stationen mit unterschiedlichen Sicherheitsstandards werden Patienten, die gemäß § 63 StGB untergebracht sind, behandelt, daneben in geringem Umfang auch Patienten im Rahmen anderer gerichtlicher Unterbringungsformen (gemäß § 126a StPO, erkrankte Häftlinge). Darüber hinaus betreibt die KJK eine Forensische Institutsambulanz, die FIA.

Forensische Institutsambulanz (FIA)

§ 63 StGB & Niedersächsisches Maßregelvollzugsgesetz

Bei Patienten, die gemäß § 63 StGB untergebracht sind, handelt es sich um Personen, denen eine Straftat zur Last gelegt wurde, die sie im Zustand der verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit begangen haben. Grund hierfür ist in der Regel eine psychische Erkrankung, aus der eine eingeschränkte lmpulskontrolle resultiert.
Die unterschiedlichen Krankheitsbilder erfordern je nach Art und Schwere der Störung und der begangenen Straftat individuelle Behandlungsangebote.

Die Grundlage für die Unterbringung ist das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz, das den ”Vollzug der durch strafrechtliche Entscheidung angeordneten freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt" regelt.


Zielsetzung der Behandlung

In den Grundsätzen des Maßregelvollzugsgesetzes wird ausgeführt, dass das Ziel der Unterbringung ist, den Untergebrachten soweit wie möglich zu heilen oder seinen Zustand soweit zu bessern, dass er nicht mehr gefährlich ist.
Der Vollzug soll weitestgehend den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden und den Untergebrachten auf eine selbständige Lebensführung vorbereiten. Seine familiäre, soziale und berufliche Eingliederung soll gefördert werden.
Der Untergebrachte erhält die nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst gebotene Behandlung. Diese schließt die Förderung durch pädagogische, durch psychotherapeutische sowie durch beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Maßnahmen ein.



Aufenthalt

Die Aufenthaltsdauer der forensischen Patienten überschreitet im Regelfall erheblich die der Patienten der anderen psychiatrischen Bereiche. Dadurch ist es notwendig, einen Rahmen zu schaffen, der ein erträgliches und möglichst konfliktfreies Miteinander ermöglicht.
Für den erfolgreichen Behandlungsverlauf ist es wichtig, dass die Patienten über einen langen Zeitraum kontinuierliche Bezugspersonen und Therapeuten haben. Im Stationsalltag stehen dabei neben der ärztlich-psychologischen Behandlung arbeits- und beschäftigungstherapeutische Therapieansätze im Vordergrund.
Um die notwendige Sicherung zu garantieren und gleichzeitig eine schrittweise Resozialisierung zu ermöglichen, ist ein gestuftes System von Lockerungen erforderlich. Die jeweiligen Lockerungsschritte (z.B. Ausführungen mit Pflegepersonal) erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Zum geeigneten Zeitpunkt wird zusammen mit dem Patienten eine umfassende Entlassungsvorbereitung durchgeführt, die gewährleisten soll, dass ein auf den Patienten "zugeschnittener” sozialer Empfangsraum vorhanden ist.

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